Erinnert sei etwa daran, dass z.B. die Zulassungsverordnung des Freistaates Bayern genau dazu Vorgaben macht, und zwar solche, die Vorstellungen von einem abgeschlossenen Medium Buch aufrufen, so etwa, wenn davon gesprochen wird, dass „Schulbücher [...] die zum Lernergebnis führenden Überlegungen, Ab- und Herleitungen darlegen“ müssen. Dass man dabei an den Zusammenhang zwischen Lehrtext, analytischen Darlegungen (möglicherweise verbunden mit konkreten Beispielen), Aufgabenstellungen und Ergebnissicherungsteilen in einer geschlossenen Narration denken kann, liegt auf der Hand. Wie möchte man aber damit umgehen, wenn solche Zusammenhänge zukünftig über unterschiedliche funktionale Bereiche einer Lernplattform realisiert werden?